Kontaktinformationen

Allgemeine Liefer- und Auftragsvereinbarung

Stand Oktober 2022
  1. Die Leistungen und Angebote sowie alle mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Liefer- und Auftragsbedingungen und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäfts. Sämtliche privatrechtlichen Willenserklärungen der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH sind auf Grundlage dieser Allgemeinen Liefer- und Auftragsbedingungen zu verstehen.
    Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Liefer- und Auftragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nicht anzuwenden, es sei denn, die Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH hatte schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH gelten nicht als Zustimmung von diesen Allgemeinen Liefer- und Auftragsbedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Allgemeinen Liefer- und Auftragsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte des Auftraggebers mit der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH.
  2. Angebote werden von Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH nur schriftlich erstellt. Aufgrund der derzeit unvorhersehbar und sprunghaft steigenden Material- und Nebenkosten ist dieses Angebot unverbindlich und ohne Gewährleistung.
    Insbesondere können bis zur tatsächlichen Erteilung bzw. während der Ausführung bis zur Fertigstellung unvorhersehbare Preisänderungen aufgrund z.B. von Lohnerhöhungen oder Materialverteuerungen eintreten.
  3. Sämtliche Vereinbarungen, Zusagen oder Auskünfte von Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH sind nur schriftlich wirksam.
  4. Unabhängig davon, ob das von der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH hergestellte Werk (z.B. Pläne, Skizzen, Modelle, Berechnungen, Angebote, sonstige Dokumentationen und Schriftstücke) urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, erhält der Auftraggeber das Recht, das Werk zum vertraglich bedungenen Zweck zu benutzen nur unter der Bedingung der vollständigen Vertragserfüllung (Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages).
    Eine Vervielfältigung des von der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH hergestellten Werkes (z.B. Pläne, Skizzen, Modelle, Berechnungen, Angebote, sonstige Dokumentationen und Schriftstücke) bzw. eine Zugänglichmachung an Dritte bzw. eine Verwendung durch diese bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH.
    Von der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH angefertigte Pläne und sonstige Unterlagen dürfen nur nach allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigung sowie ausdrücklicher und schriftlicher Freigabe durch die Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH zur Ausführung verwendet werden.
  5. Die Einreichunterlagen (wie z.B. Einreichpläne, Baubeschreibung, Ansuchen für Baubewilligung, Energieausweise, geologisches Gutachten, bauphysikalische und statische Vorberechnungen, etc…) werden vom Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes zwischen dem Auftraggeber und der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH vereinbart wurde, kostenlos zur Verfügung gestellt. Weitere Unterlagen wie Grundbuchauszug, Vermessungsurkunden, Lageplan, Kanalplan, Höhenschichtplan sind vom Auftraggeber beizustellen. Dabei eventuell anfallende Gebühren trägt der Auftraggeber.
  6. Die Liefer- und Leistungsfristen werden – abhängig vom Auftragsumfang – mit dem für den Auftrag zuständigen Bauleiter schriftlich vereinbart.
  7. Der Auftrag umfasst alle Leistungen laut der Leistungsbeschreibung. Alles was nicht im Auftrag enthalten ist – diverse Abbruch-, Baumeister-, Gerüst- und Verputzarbeiten, Dachdecker-, Spengler- und Elektroarbeiten sowie Fenstereinbau, Innenausbau, Haustechnik, Bodenbeläge, etc. – wird bauseits (also in alleiniger Verantwortung des Auftraggebers) ausgeführt.
    Der Inhalt der von der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen, etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich und schriftlich Bezug genommen wurde.
    Der Inhalt des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages bzw. Auftrages ergibt sich in nachfolgender Reihenfolge aus dem schriftlichen Auftrag samt Anlagen (Leistungsbeschreibung, etc.) und diesen Allgemeinen Liefer- und Auftragsbedingungen.

VERLÄSSLICHE QUALITÄT

  1. Es gelten die Bestimmungen der einschlägigen ÖNORMEN, soweit diese nicht durch die gegenständlichen Allgemeinen Liefer- und Auftragsbedingungen oder durch eine ausdrückliche und schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH abgeändert wurden.

ZAHLUNGSMODALITÄTEN

  1. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, sind die Leistungen der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH auf Basis der Stundentarife und Materialpreise zum Datum der Angebotslegung zu vergüten.
    Mehrleistungen durch Änderungen, welche nicht der Sphäre der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH zuzurechnen sind, insbesondere infolge behördlicher Auflagen, Änderungen relevanter Normen und/oder gesetzlicher und/oder behördlicher Vorgaben und/oder geänderter Wünsche des Auftraggebers, sind entsprechend dem erhöhten Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten. Der Auftraggeber stimmt der zusätzlichen Verrechnung dieser Mehrleistungen ausdrücklich zu.
  2. Alle Sachen und Unterlagen (z.B. Pläne, Skizzen, Berechnungen, Angebote, sonstige Dokumentationen und Schriftstücke) werden von der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH unter Eigentumsvorbehalt übergeben und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages Eigentum der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH. Im Verzugsfall ist die Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH jederzeit zur Zurücknahme bereit.
    Bei Zurückforderung oder Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen und/oder Unterlagen durch die Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH diesen ausdrücklich erklärt.
    Der Auftraggeber trägt das volle Risiko für die Vorbehaltssache, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
  3. Allgemeine Zahlungsvereinbarung: Die Abschlags- und/oder Teilrechnungen können von der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH monatlich entsprechend der erbrachten Leistung gelegt werden. Abschlags- und/oder Teilrechnungen sowie die Schlussrechnung sind innerhalb von 7 Kalendertagen, jeweils nach Rechnungseingang beim Auftraggeber spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig.
    Bei Zahlungsverzug ist die Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen.
    Wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug ist oder mit der Annahme der von der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH vertragsgemäß angebotenen Leistung in Verzug ist, ist die Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH berechtigt, den Rücktritt zu erklären.
    Bei Annahmeverzug oder Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen und/oder Sicherheiten zu fordern.
    Soweit der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen in Teilzahlungen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur eine Rate sämtliche noch ausständigen Teilzahlungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden (Terminverlust), soweit die Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH ihre Leistung vollständig erbracht hat, auch nur eine rückständige Teilzahlung des Auftraggebers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und die Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen unter Androhung des Terminverlustes gemahnt hat.
  4. Die vereinbarten Preise gelten innerhalb der vertraglich vereinbarten Baufristen. Wenn diese Baufristen nicht eingehalten werden, gilt für den Festpreis eine Wertsicherung nach dem Baukostenindex. Zur Berechnung der Wertsicherung sind die Indexzahlen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblich.
  5. Bei mehreren Auftraggebern haften diese zu ungeteilter Hand. Das heißt, dass Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH die Bezahlung offener Rechnungen von jedem der Schuldner einfordern kann. Die Schuld bleibt so lange bestehen, bis der offene Betrag beglichen ist.
  6. Bei Aufträgen mit Pauschalpreisen verbleibt das Restmaterial im Eigentum von Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH.
  7. Die Aufrechnung allfälliger offener Gegenforderungen mit Forderungen der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH ist unzulässig, es sei denn, die Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH ist zahlungsunfähig, oder die wechselseitigen Forderungen stehen in einem rechtlichen Zusammenhang, sind gerichtlich festgestellt oder von der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH anerkannt worden.
    Forderungen gegen die Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH nicht abgetreten werden.
  8. Die Kosten eines eventuell zu Rate gezogenen Sachverständigen trägt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, jeweils der Auftraggeber des Sachverständigen.

BAUSTELLE

  1. Lt. Bauarbeiterkoordinationsgesetz ist durch den Auftraggeber ein Planungs- und Baustellenkoordinator zu bestellen.
  2. Für die Lage des Kellers sowie die Einhaltung der Grundabstände entsprechend der Baugenehmigung haftet der Auftraggeber. Es wird dem Auftraggeber empfohlen, sich eine Bestätigung über die Rechtmäßigkeit des Bauwerks von der ausführenden Firma (Baumeister) einzuholen.
  3. Sollten sich aufgrund behördlicher Auflagen Planänderungen ergeben, welche den bereits vereinbarten Leistungsumfang überschreiten, so werden diese Mehrleistungen gesondert verrechnet. Ebenso werden Pläne, welche auf Wunsch des Auftraggebers oder zur notwendigen Vorlage bei der Behörde neu gezeichnet bzw. geändert werden, nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
  4. Unsere Arbeiten beginnen ab der feuchtigkeitsisolierten Fundament-, Decken- bzw. Betonsockeloberkante. Die Auflagergenauigkeit beträgt ± 5 mm. Darüber hinausgehende Abweichungen können bei der Montage Mehrkosten verursachen, welche gesondert in Rechnung gestellt werden. Die sich aufgrund von Längenabweichungen der Unterkonstruktion (z.B. Keller, Fundamentplatte, bestehende Obergeschossdecke etc.) ergebenden ungleichen Sockelvorsprünge des Hauses bzw. der Aufstockung gelten als vom Auftraggeber ausdrücklich genehmigt und begründen keinen wie auch immer gearteten Rechtsanspruch des Auftraggebers gegen die Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH. Die dadurch eventuell zusätzlich erforderlichen Abdeckleisten und Anpassungen bei Stiegenabgängen, etc. werden laut tatsächlichem Aufwand gesondert verrechnet.
  5. Die Baugrube ist vom Auftraggeber auf dessen Kosten und Gefahr bis zur Kellerwand bzw. bis zur Bodenplatte wieder mit Erdmaterial aufzufüllen, damit eine Gerüstung entsprechend standfest und standsicher aufgestellt werden kann.
  6. Eine Zufahrt und auch die Stand- bzw. Lagerplätze müssen in geeigneter Form für das Kran- und Transportfahrzeug vorhanden sein.
    Das Kranfahrzeug erreicht einen Radius von 20 m. Dieser Schwenkbereich darf nicht durch Freileitungen, Bäume oder durch andere Hindernisse beeinträchtigt werden. Die Kosten für etwaige Demontagearbeiten von diversen Hindernissen trägt der Auftraggeber.
    Sollte aufgrund von örtlichen Gegebenheiten ein Kran mit einer Reichweite von mehr als 20 m notwendig sein, so werden die dadurch entstandenen Kosten zu Selbstkosten an den Auftraggeber weiterverrechnet.
    Sind aufgrund von erschwerten Zufahrtsbedingungen Umladearbeiten erforderlich, so werden diese nach tatsächlichem Aufwand gesondert verrechnet.
  7. Baustrom (230V 16A und 400V 25A), Wasser, erforderliche Lager- und Zufahrtsmöglichkeiten, sowie die Möglichkeit der Benützung sanitärer Anlagen sind vom Auftraggeber sicherzustellen und die Kosten des Verbrauchs zu übernehmen.
  8. Änderungen bzw. Lieferungen und Leistungen, die zusätzlich zum vereinbarten Auftrag erbracht werden und wurden, werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet, sofern keine davon abweichende Vereinbarung schriftlich zwischen dem Auftraggeber und der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH getroffen wurde.
  9. Wenn es aufgrund der Witterung oder auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers notwendig ist, eine Baustelle mit einer Plane großflächig abzudecken, dann werden die dafür notwendigen Arbeiten nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Die Fixpreise für das Bauvorhaben ändern sich dadurch nicht, wohl aber die angefallenen Arbeitsstunden.
  10. Diverse Abbruch-, Baumeister- oder Gerüstarbeiten, soweit nicht im Auftrag enthalten, werden nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH vor bzw. während der Montagearbeiten durch den Auftraggeber ausgeführt. Ebenso werden Streicharbeiten, soweit nicht im Auftrag enthalten, vom Auftraggeber durchgeführt.

BAUFÜHRERSCHAFT

  1. Die Bauführerschaft von Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH gilt ausschließlich für den beauftragten Leistungsumfang. Das heißt, unser Polier ist für die Bauausführung verantwortlich und koordiniert den Personal- und Materialeinsatz. Wenn Arbeiten außerhalb des beauftragten Leistungsumfanges durchgeführt werden, ist der Auftraggeber verantwortlich, einen Bauführer zu beauftragen. Das gilt auch für alle Eigenleistungen.

VERSICHERUNG

  1. Der Auftraggeber schließt zur Wertsicherung des Bauwerkes eine ausreichende Rohbauversicherung ab.
    Wir machen darauf aufmerksam, dass der Auftraggeber den Beginn des weiteren Ausbaues der Versicherung zu melden hat, da sonst im Schadensfall nur der Rohbau gedeckt ist.
  2. Wenn der Auftraggeber oder von diesem direkt beauftragte Helfer auf der Baustelle mitarbeiten, kann Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH für diese Personen und deren Leistungen keine Haftung übernehmen. Der Auftraggeber ist für die Sicherheitsausrüstung, für entsprechende Unfallversicherungen sowie für die Einhaltung der Vorschriften und die Eignung der Helfer verantwortlich.

RÜCKTRITTSRECHT

  1. Für den Fall des berechtigten Rücktritts des Auftraggebers steht der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH das Entgelt für die Leistungen bis zur Wirksamkeit des Rücktritts zu.
    Bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers hat die Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH das Recht, der Auflösung des Vertrages zuzustimmen und steht der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH das Entgelt für die bereits erbrachten Leistungen.
    Zu. Zusätzlich hat der Auftraggeber in diesem Fall eine Stornogebühr in der Höhe von 10% der Vertragssumme an die Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH zu bezahlen.

GERICHTSSTAND

  1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Auftraggebers der Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH gegenüber ist A-4211 Alberndorf.
  2. Als Gerichtsstand für das gegenständliche Geschäft wird das jeweils sachlich in Betracht kommende Gericht in Linz vereinbart.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Liefer- und Auftragsbedingungen in Kraft.

DATENSCHUTZ

  1. Sämtliche Daten der Auftraggeber werden von Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH vertraulich behandelt und nur im Zuge der Auftragsabwicklung an beteiligte Personen oder Firmen weitergegeben. Die Weitergabe der Projektadresse an Personen, die sich für ein Aufreiter-Haus interessieren, erfolgt nur in Absprache mit dem Auftraggeber.
    Fotos von der Baustelle bzw. vom fertigen Projekt dürfen ohne weitere Zustimmung von Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH für werbliche Zwecke verwendet und veröffentlicht werden. Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH ist berechtigt, am Bauplatz eine branchenübliche Firmentafel anzubringen.
  2. Die Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH ergreift alle zumutbaren technischen und organisatorischen Maßnahmen, um
    die am Standort gespeicherten Daten gegen unbefugtem Zugriff zu schützen. Die Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritte rechtswidrig gelingt, sich Zugang zu verschaffen.
  3. Personenbezogene Daten werden bei Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen, sowie zu Informations- und Marketingzwecken
    verarbeitet.
  4. Jede Person, dessen personenbezogenen Daten verarbeitet werden, hat das Recht auf Auskunft,
    Richtigstellung, Einschränkung, Widerruf, Übertragung und Löschung. Anfragen bitte direkt an office@aufreiter-holzbau.at oder 0664 / 64 37 978 richten. Mehr Infos, wie die Aufreiter Zimmerei und Holzbau GmbH mit Daten umgeht, finden Sie auf der Seite Datenschutz